Mit BW Projekt sorgenfrei
zum fertigen Bauvorhaben.
Sorgenfrei
zum fertigen Bauvorhaben.
Jahrzehntelange Erfahrung im Baugewerbe und
der Weg vom klassischen Bauunternehmen
zum Generalübernehmer & -unternehmer
machen uns zum perfekten Ansprechpartner
für das Projekt- & Baumanagement und
lassen uns immer auf’s Gesamte blicken.
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Kommunale
Bauvorhaben
Mehrgeschossiger
Wohnbau
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Wohnbau
Die richtige Lösung
für Ihre Bauvorhaben?
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Generalübernehmer
Der Generalübernehmer oder auch Totalübernehmer übernimmt, von der Idee bis zum fertigen Bauwerk, alle Leistungen. Als einziger Vertragspartner des Auftraggebers kümmert sich der Generalübernehmer auch um die Planung, Ausschreibungs- und Vergabetätigkeiten, sämtliche Behördengänge bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung, dabei vergibt er Planungs- und Bauleistungen in der Regel an Subunternehmer. Durch den Wegfall der Koordinierungsaufgaben, besteht für den Auftraggeber eine frühe Kosteneinsparung und -sicherheit, oftmals wird dafür ein Fixpreis vereinbart. Der Generalübernehmer koordiniert faktisch den Bau und erbringt selbst keine bautechnische Leistung, wobei die Gewährleistung des gesamten Bauvorhabens, gegenüber des Auftraggebers, dennoch beim Generalübernehmer liegt und dieser als einziger Ansprechpartner für den Auftraggeber alles aus einer Hand liefert.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Objektes. Vertraglich wird im Generalunternehmervertrag vereinbart, dass das Bauwerk schlüsselfertig übergeben wird. Geplant wird der Bau oft von einem Architekten, da der Generalunternehmer in der Regel keinerlei Planungsleistungen erbringt. Der Architekt kann neben der Planung auch die Überwachung der Gewerke und des Baufortschrittes übernehmen. Im Generalunternehmervertrag ist auch geregelt, dass der Generalunternehmer nicht alle Leistungen selbst liefern muss, sondern Subunternehmer damit beauftragen kann. Normalerweise übernimmt der Generalunternehmer nur einen Teil der Bauleistungen selbst.
General-
übernehmer
Der Generalübernehmer oder auch Totalübernehmer übernimmt, von der Idee bis zum fertigen Bauwerk, alle Leistungen. Als einziger Vertragspartner des Auftraggebers kümmert sich der Generalübernehmer auch um die Planung, Ausschreibungs- und Vergabetätigkeiten, sämtliche Behördengänge bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung, dabei vergibt er Planungs- und Bauleistungen in der Regel an Subunternehmer. Durch den Wegfall der Koordinierungsaufgaben, besteht für den Auftraggeber eine frühe Kosteneinsparung und -sicherheit, oftmals wird dafür ein Fixpreis vereinbart. Der Generalübernehmer koordiniert faktisch den Bau und erbringt selbst keine bautechnische Leistung, wobei die Gewährleistung des gesamten Bauvorhabens, gegenüber des Auftraggebers, dennoch beim Generalübernehmer liegt und dieser als einziger Ansprechpartner für den Auftraggeber alles aus einer Hand liefert.
General-
unternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Objektes. Vertraglich wird im Generalunternehmervertrag vereinbart, dass das Bauwerk schlüsselfertig übergeben wird. Geplant wird der Bau oft von einem Architekten, da der Generalunternehmer in der Regel keinerlei Planungsleistungen erbringt. Der Architekt kann neben der Planung auch die Überwachung der Gewerke und des Baufortschrittes übernehmen. Im Generalunternehmervertrag ist auch geregelt, dass der Generalunternehmer nicht alle Leistungen selbst liefern muss, sondern Subunternehmer damit beauftragen kann. Normalerweise übernimmt der Generalunternehmer nur einen Teil der Bauleistungen selbst.
Generalübernehmer
Der Generalübernehmer oder auch Totalübernehmer übernimmt, von der Idee bis zum fertigen Bauwerk, alle Leistungen. Als einziger Vertragspartner des Auftraggebers kümmert sich der Generalübernehmer auch um die Planung, Ausschreibungs- und Vergabetätigkeiten, sämtliche Behördengänge bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung, dabei vergibt er Planung- und Bauleistungen in der Regel an Subunternehmer. Durch den Wegfall der Koordinationsaufgaben, besteht für den Auftraggeber eine frühe Kosteneinsparung und -sicherheit, oftmals wird dafür ein Fixpreis vereinbart. Der Generalübernehmer koordiniert faktisch den Bau und erbringt selbst keine bautechnische Leistung, wobei die Gewährleistung des gesamten Bauvorhabens, gegenüber des Auftraggebers, dennoch beim Generalübernehmer liegt und dieser als einziger Ansprechpartner für den Auftraggeber alles aus einer Hand liefert.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Objektes. Vertraglich wird im Generalunternehmervertrag vereinbart, dass das Bauwerk schlüsselfertig übergeben wird. Geplant wird der Bau oft von einem Architekten, da der Generalunternehmer in der Regel keinerlei Planungsleistungen erbringt. Der Architekt kann neben der Planung auch die Überwachung der Gewerke und des Baufortschrittes übernehmen. Im Generalunternehmervertrag ist auch geregelt, dass der Generalunternehmer nicht alle Leistungen selbst liefern muss, sondern Subunternehmer damit beauftragen kann. Normalerweise übernimmt der Generalunternehmer nur einen Teil der Bauleistungen selbst.
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